Die Notare werden von der Landesjustizverwaltung bestellt (vgl. § 12 BNotO). Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden sie für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben bestellt (vgl. § 1 BNotO).
Die Notare sind zuständig, Beurkundungen jeder Art vorzunehmen, sowie Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zu beglaubigen. Weitere Aufgaben sind geregelt in §§ 20 - 24 BNotO.
Neben den Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften ist ein wesentliches Betätigungsfeld unserer Notarkanzlei der Entwurf von Urkunden und deren Beurkundung wie etwa
Grundstückskaufverträge
Grundschuldbestellungen
Testamente und Erbverträge
Erbscheinsanträge
Erbausschlagungen
Eheverträge
Trennungsvereinbarungen
Gesellschafterbeschlüsse
Gründung von Gesellschaften
Handelsregisteranträge
Rechtsanwalt und Notar Hans-Bernd Büning
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